Hausordnung
— Den Anweisungen der Organisatoren, Personals, und Veranstalter ist Folge zu leisten.
— Das Jugendhaus ist vollständig behindertengerecht ausgestattet.
— Kinder unter 14 Jahren benötigen eine Begleitperson.
— Alkohol und Drogen sind nicht gestattet.
— Im gesamten Gebäude zählt striktes Verbot für das Konsumieren von Zigaretten und E-Zigaretten.
— Tiere sind nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Begleiter, die für die Versorgung und Unterstützung Behinderter trainiert sind.
— Offenes Feuer ist nicht gestattet.
— Nutzung der Steckdosen auf eigene Gefahr.
— Das Mitbringen von eigenen Getränken und Nahrung ist gestattet.
— Kommerzieller Handel ist nur mit Absprache der Organisatoren gestattet. Privatverkäufe sind ok.
— Das Auslegen von Werbemitteln ist nur mit Absprache der Organisatoren gestattet.
— Fluchtwege sind und unter allen Umständen frei zu halten.
— Die Organisatoren haben das Recht, störende Elemente oder Personen von der Veranstaltung zu verweisen.
— Weder das Jugendhaus Fränz noch der ORKS e.V. haften für den Besitz und Garderobe der Besucher.
— Fundsachen werden im Büro gesammelt und können dort abgeholt werden.
— Nach der Veranstaltung werden nicht abgeholte Fundsachen an den Bürgerservice der Stadt Schweinfurt übergeben und werden dort gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwahrt.
Hausordnung Fränz
— Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
— Das Hausrecht üben Mitarbeiter/-innen aus.
— Für mutwillige Beschädigungen haftet der Verursacher. Schäden sind unverzüglich den Mitarbeiter(inne)n zu melden. Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum der Besucher/-innen übernimmt das Jugendhaus keine Haftung.
— Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ins Jugendhaus ist nicht gestattet. Branntweinhaltige Getränke dürfen im Jugendhaus weder verkauft noch konsumiert werden. Das Verbot bezieht sich auch auf die zum Jugendhaus gehörenden Freiflächen.
— Tabakwaren dürfen im Jugendhaus weder verkauft noch konsumiert werden. Das Verbot bezieht sich auch auf die zum Jugendhaus gehörenden Freiflächen.
— Die Besucher/-innen haben Rücksicht auf die Nachbarn und die anderen Nutzer/-innen des Hauses zu nehmen. Insbesondere ist zu großer Lärm vor dem Jugendhaus zu vermeiden. Handlungen, die den Betrieb des Jugendhauses stören, sind zu unterlassen.
— Die Besucher/-innen des Jugendhauses sind für die Sauberkeit verantwortlich. Benutzte Materialien sind wieder aufzuräumen, Abfälle zu beseitigen.
— Die Besucher des Jugendhauses erkennen die Hausordnung an.
— Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Sofortmaßnahmen, wie ein Betretungsverbot, durch die Mitarbeiter/-innen ausgesprochen werden.
— Die Hausordnung gilt für alle Räumlichkeiten des Hauses und für das dazugehörende Freigelände. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
— Die Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrages.